ArbeitsnehmerInnenschutz, Brandschutz und Abfallwirtschaft auf höchstem Niveau!

Ihre Sicherheit ist uns wichtig!

Für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen
mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist ein Abfallwirtschaftskonzept
zu erstellen. (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, §10 Abs.1)



In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein fachlich qualifizierter
Abfallbeauftragter zu bestellen. Für den Fall seiner Verhinderung ist ein
Stellvertreter zu bestellen. (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, §11)

Unsere MitarbeiterInnen verfügen über die Ausbildung zum Abfallwirtschaftsbeauftragten und sind daher berechtigt, Ihnen sogar in diesem
Bereich zur Seite zu stehen und die erforderlichen Dokumente zu erstellen.

Wenn es dann einmal speziell wird, können Sie auch hier auf uns zählen.

Gerne evaluieren wir Ihre Arbeitsstätten und auch die durchgeführten Tätigkeiten.

      • Evaluierungs-Vorlagen sollten nur als Checklisten und Anregung für die formale Gestaltung benützt werden; nicht der Betrieb soll durch die Schablone der Vorlage gesehen werden, sondern die Vorlage auf Grund der betrieblichen Gegebenheiten geändert werden.
      • Die Evaluierung muss (nachdem Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geklärt und dokumentiert sind) am konkreten Arbeitsplatz stattfinden. Immer wieder ist festzustellen, dass das Dokumentierte wenig mit der betrieblichen Wirklichkeit zu tun hat.
      • Die Gefahren-Analyse am Arbeitsplatz muss umfassend sein. Jede Gefährdung von ArbeitnehmernInnen ist zu bewerten und zwar nicht nur für den Normal-Betrieb, sondern auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten und die Behebung vorhersehbarer Störungen.
      • Die Kausalkette Gefahr – Schutzziel – Maßnahme muss in der Evaluierung (im Allgemeinen im „Maßnahmenblatt“ der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente) erkennbar sein.
      • Technische Schutzmaßnahmen allein sind in der Regel nicht ausreichend. Wie z. B. Unfallanalysen beweisen, ist der weitaus größte Teil der Unfälle nicht auf technische Gebrechen, sondern auf organisatorische und informatorische Mängel zurückzuführen. Bei der Maßnahmenfestlegung darf also insbesondere auf organisatorische (z. B. Prüfpflichten) und informatorische (z. B. Unterweisung, Kontrollen) Maßnahmen nicht vergessen werden.
      • Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den ArbeitgeberInnen überprüft werden, ob an diesen Arbeitsplätzen Gefahren für die Schwangere oder die stillende Mutter bestehen, wenn sie dort weiter arbeitet.
      • Wenn das der Fall ist, sind von den ArbeitgeberInnen Schutzmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen müssen in der Mutterschutzevaluierung dokumentiert werden.

Explosionsschutzdokumente gemäß VEXAT sind unser tägliches Brot. Gerne erstellen wir auch für Sie ein Dokument, welches den Anforderungen der Behörden entspricht.



Explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft oder anderer oxidativer Atmosphäre und
brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach
erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.



Die VEXAT legt nicht nur eine Rangordnung des Explosionsschutzes fest – primärer,
vor sekundärem, vor konstruktivem Explosionsschutz, sondern beinhaltet auch noch
zahlreiche andere Bestimmungen unter Anderem zum Einteilen von Zonen, zum Erstellen
von Explosionsschutzdokumenten, zur Unterweisung und Arbeitsfreigabe, aber auch zum
Befahren von Behältern und ähnlichen Betriebseinrichtungen.


Überprüfungen von Spielgeräten in Kindergärten, Schulen, Gemeinden usw. erledigen wir ebenso
unkompliziert wie wir auch die Betreuungen und Begehungen in Ihren Arbeitsstätten erledigen.




Überprüfungen von Tür- und Toranlagen können wir unseren Kunden ebenfalls ohne An- und
Abfahrtskosten anbieten. Bei einem jährlichen Begehungsmodell machen wir die Prüfungen einfach
mit! Das verstehen wir unter unkompliziert und kundenfreundlich!