Arbeitsstättenbegehung durch einen Arbeitsmediziner / eine Arbeitsmedizinerin

Arbeitsstättenbegehung durch einen Arbeitsmediziner / eine Arbeitsmedizinerin

Gerne bieten wir Ihnen auch einen ausgebildeten Arbeitsmediziner im Begehungsmodell an. Diese Leistung ist dann jedoch mit unseren ArbeitsmedizinerInnen eigenständig zu besprechen. Sollten Sie Interesse an einer Betreuung durch einen Arbeitsmediziner / eine Arbeitsmedizinerin haben, so geben Sie uns bitte Bescheid.

Wir erledigen dann den Rest für Sie und sorgen dafür, dass Sie entsprechende Angebote bekommen.

Auch in der Arbeitsmedizin stehen wir Ihnen österreichweit mit einem Arbeitsmediziner oder einer Arbeitsmedizinerin gerne zur Verfügung. Selbst ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin können wir Ihnen anbieten. Die Evaluierung der psychischen Belastungen, die Mutterschutzevaluierung und die Evaluierung der gefährlichen Arbeitsstoffe stellen für uns daher keinerlei Herausforderung dar.

Über die Durchführung von Sehtests, der Audiometrie oder Eignungsuntersuchungen sprechen Sie bei einem ersten Kennenlernen Ihren künftigen Arbeitsmediziner oder Ihre Arbeitsmedizinerin gerne selber an. Wir sind bezüglich der Anforderungen unserer Kunden flexibel.

Arbeitsstättenbegehung durch eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft

Arbeitsstättenbegehung durch eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft

Die Begehungen enthalten folgende Themen:

  • Kontrolle aller wiederkehrenden Überprüfungen (Feuerlöscher, Rolltore, Schiebetüren, Stapler, Klimaanlage, Elektrobefund, Gasbefund, Fluchtwegorientierungsbeleuchtung, Blitzschutz, usw.) auf Aktualität.
  • Kontrolle der Einhaltung diverser Verordnungen (z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsmittelverordnung, etc.).
  • Beurteilung der Fluchtwegssituation (Freihaltung der Fluchtwege, Notausgangstüren usw.).
  • Fragen der Ersten Hilfe (Erste Hilfe Kasten, Anzahl und Ausbildung der Ersthelfer usw.).
  • Hilfestellung bei der Unterweisung (und Nachunterweisung) der MitarbeiterInnen.
  • Beratung der ArbeitnehmerInnen hinsichtlich Betriebshygiene, ergonomische Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und
    Beratung in allen medizinischen und technischen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.

Zusätzlich zu Ihrem Begehungsbericht der Sicherheitsfachkraft erhalten Sie ohne Aufpreis auch einen Brandschutzbegehungsbericht unserer ausgebildeten Brandschutzbeauftragten. So wissen Sie immer, wo der Hut brennt.

Die diesbezügliche Dokumentation erfolgt an Hand einer, mit dem Zentralarbeitsinspektorat abgesprochenen, und gemeinsam entwickelten App und wird im PDF-Format per Email an Ihre Zentrale gesandt. Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit dem Zentralarbeitsinspektorat ist die Berichtsform eindeutig gesetzeskonform und entspricht den Vorgaben des jeweiligen Arbeitsinspektorates.

Überprüfungen gemäß §82b GewO. (Gewerbeordnung)

Überprüfungen gemäß §82b GewO. (Gewerbeordnung)

Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig (spätestens alle 5 Jahre) zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand und allen sonst geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Im Besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen. Neben der Eigenüberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung gibt es diverse Prüfverpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften mit zum Teil abweichenden Fristen.

Die Kosten für die Überprüfung gemäß §82b GewO wird unsererseits zum Sensationspreis von 690,00 € netto bei Bereitstellung der jeweiligen Bescheide pro Arbeitsstätte angeboten.

Unterweisungen

Unterweisungen

Nennen Sie uns Ihr Thema. Wir haben die passende Unterweisung.
Unsere Unterweisungen entsprechen dem §14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, werden nachweislich und professionell durchgeführt.
Egal, ob es um die Lagersicherheit, die Bildschirmarbeit, das Arbeiten auf Leitern oder den Brandschutz geht.

Unsere Kunden bekommen zu jedem Thema einen Profi zur Seite gestellt.

Messungen

Messungen

Sollte eine Messung gemäß Arbeitsstättenverordnung erforderlich sein, verfügen wir natürlich über  das erforderliche Fachwissen und die vorgeschriebenen, geeichten Messgeräte.

Messung

Messung der Raumtemperatur

Messung

Messung der Luftfeuchtigkeit

Messung

Messung der Lichtstärke

Messung

Messung der Zugluft

Messung

Messung von Schadstoffen in der Luft

Messung

Messung des jeweiligen Lärmpegels